Die Antragsstellung ist erst nach der erfolgreichen Registrierung und (wahrscheinlich) ab dem 10.07.2020 möglich.
Die Bearbeitung der Anträge wird für Bayern durch die IHK für München und Oberbayern erfolgen, die Auszahlung der Überbrückungshilfen soll am 24. Juli 2020 anlaufen.
Zu Beachten ist das Verhältnis zu anderen Hilfsprogrammen: Sofern ein Unternehmen bereits Soforthilfe in Anspruch genommen hat und sich der Leistungszeitraum mit der Überbrückungshilfe überschneidet, wird für jeden sich überschneidenden Leistungsmonat ein Drittel der Soforthilfe abgezogen. Der Monat, in dem die Soforthilfe beantragt wurde, zählt als voller Monat mit.
Auch Leistungen aus anderen Corona-bedingten Hilfsprogrammen und aufgrund von Umsatzeinbußen gezahlte Versicherungsleistungen werden angerechnet, soweit sich Zweck und Leistungzeiträume decken.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.
Überbrückungshilfe - Service-Hotline
Für Fragen zur Überbrückungshilfe wurde von der zuständigen Stelle (IHK für München und Oberbayern) eine Hotline eingerichtet.
Hotline Überbrückungshilfe 089 5116-1111
Informationsseiten zur Überbrückungshilfe haben veröffentlicht:
Überbrückungshilfe - Checklisten und Fragenkatalog der
BStBK - AKTUALISIERT
Die
Bundessteuerberaterkammer hat die Checklisten und den Fragenkatalog zur
Überbrückungshilfe (FAQ) aktualisiert und auf ihrer Homepage hoch geladen.
Bitte nutzen Sie ab sofort diese frei zugänglichen Dokumente.